Unsere Dienstleistungen für die Gastronomie & Lebensmittelindustrie
In der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordung des Schweizer Gesetzes wird unter anderem gefordert, dass Betriebe die Lebensmittel herstellen und in Verkehr bringen zur Selbstkontrolle verpflichtet sind. Dazu zählen Gesundheitsschutz, Täuschungsschutz, der hygienische Umgang mit Lebensmitteln und die Rückverfolgbarkeit.
Wir bieten individuelle Lösungen und modulare Pakete für Lebensmittelbetriebe an…
für die klassische Gastronomie, wie Restaurants und die Gemeinschaftsgastronomie, wie die Verpflegung in Kantinen und Mensen, als auch für Catering-Unternehmen und die Systemgastronomie, wie Fast-Food-Ketten und die Verkehrsgastronomie
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für die Lebensmittel- und Ernährungsindustrie, wie der Lebensmitteleinzelhandel, kleine, mittelständige und große Nahrungsmittelproduzenten:
- Beratung (z.B. für die Erlangung einer Zertifizierung nach IFS, BRC, FSSC 22000, etc.)
- Kontrolle und Überwachung der Betriebshygiene und Umsetzung des HACCP-Konzepts1
- Prüfungen, Inspektionen und Audits (interne/externe) im Rahmen der Selbstkontrolle1
- Gefahren- und Risikoanalyse, z.B. im Rahmen des HACCP-Konzepts1
- Prozess- und Schwachstellenanalyse
- Lebensmittelprobenahmen zur mikrobiologischen Analyse (Produkthygiene)1
- Oberflächenabklatschprobenahmen zur mikrobiologischen Analyse (Umfeld- und Gerätehygiene)1
- Trink- und Badewasserprobenahmen zur mikrobiologischen Analyse1, in Zusammenarbeit mit unserem Partnerlabor
- Personalschulung
- Lieferantenaudits1
- Allergenmanagement (Unterstützung bei Entwicklung, Einführung und Umsetzung)
- Lebensmittelkennzeichnung (Beratung zu korrekter Deklaration der Inhaltsstoffe & Angaben auf der Verpackung)
Mehr Informationen zu unseren Hygienedienstleistungen für die Gastronomie.
Betriebskontrollen ermöglichen eine regelmässige Überwachung der internen (Hygiene)Prozesse, sowie deren kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung.
Restaurants, die sich freiwillig einer regelmässigen Überprüfung der Betriebshygiene unterziehen, erhalten ein Hygiene-Zertifikat. (Beispiel)
1 Die Beurteilung richtet sich nach dem geltenden Lebensmittelrecht, in der Schweiz insbesondere das Lebensmittelgesetz (LMG), die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), die Verordnung zur Information für Lebensmittel (LIV) und die Hygieneverordnung (HyV).