Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen

In der Schweiz müssen Produkte die gentechnisch verändertet wurden gemäss Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) deklariert werden.

Alle Lebensmittel und Zusatzstoffe, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt sind, unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Produkte wie Sojaöl oder der Emulgator Sojalecithin müssen gekennzeichnet werden, wenn sie von gentechnisch veränderten Sojabohnen stammen. Was allerdings unter Beteiligung eines GVO hergestellt ist, d.h. die Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen oder landwirtschaftlichen Produktionshilfsmitteln, muss nicht gekennzeichnet werden. So muss zum Beispiel Milch von Kühen, die gentechnisch veränderten Mais gefressen haben, nicht gekennzeichnet werden, so lange die Milch von einer nicht gentechnisch veränderten Kuh kommt.

Beispiele für die Kennzeichnung von GVO-Erzeugnissen

Verbraucher können gentechnisch veränderte Produkte anhand der Kennzeichnung auf der Etikette erkennen. Im Zutatenverzeichnis muss sich ein entsprechender Hinweis befinden. Momentan befinden sich allerdings sogut wie keine gentechnisch veränderten Lebensmittel auf dem Schweizer Markt.

Beispiele für die Kennzeichnung von gentechnisch Veränderten Zutaten im Zutatenverzeichnis:

Maisgriess (gentechnisch verändert), * aus gentechnisch verändertem Mais hergestellt, ** aus gentechnisch veränderter Soja hergestellt

Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), online: www.blv.admin.ch, Artikel: “Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)”, Link: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/lebensmittel-und-ernaehrung/lebensmittelsicherheit/naehrwertinformationen-und-kennzeichnung/gvo.html abgerufen am 11.04.2019