Allergenkennzeichnung nicht immer verlässlich
Seit dem 13. Dezember 2014 muss nicht nur bei verpackter, sondern auch bei unverpackter, also loser Ware, Auskunft über Allergene gegeben werden. Dies trifft zum Beispiel Bäckereien, Metzgereien mit Fleisch-/Wursttheke oder die Gastronomie. Eine Untersuchung von loser Ware in Bäckereien in Deutschland noch vor dem 13. Dezember kam zu dem Ergebnis, dass trotz Einführung der Allergenkennzeichnungspflicht bei unverpackter Ware nicht…


